<p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 16pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Rechtsanwalt Strafrecht Berlin, Hamburg - Strafrecht Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Strafrecht Hamburg Verteidiger Strafrecht - Fachanwalt Strafrecht Strafverteidiger Beratung Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht Berlin und Hamburg</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 16pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Strafverteidiger Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Verteidiger Strafrecht Hamburg, Strafrecht Strafverteidiger Berlin und Hamburg</FONT></FONT> </B> </P> <p>Willkommen auf der Informationsseite</P> <p>zum Strafrecht</P> <p>der Kanzlei Schorn Berlin und Hamburg</P> <p>Auf dieser Seite erwarten Sie Informationen zum Strafrecht.</P> <p>Der von uns bearbeitete Bereich des Strafrechts ist jedoch so vielfältig,</P> <p>dass im Rahmen dieser Seite allenfalls eine exemplarische Darstellung möglich ist.</P> <p>Im allgemeinen Strafrecht liegt die Ermittlungshoheit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.</P> <p>Auch sind die Konstellationen, in denen Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, sehr vielfältig.</P> <p>Zu nennen sind:</P> <p>- vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls</P> <p> nach §§ 112 f. StPO (Untersuchungshaft / U-Haft</P> <p>- Durchsuchung Ihres Hauses / Wohnung nach §§ 102 f. StPO durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft</P> <p> per Durchsuchungsbeschluss (bei Gefahr im Verzug auch ohne Beschluss) und damit einhergehender</P> <p> Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO von Gegenständen zur Beweissicherung</P> <p>- Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO</P> <p> i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur sog. vermögensrechtlichen Rückgewinnungshilfe, oder</P> <p> Sicherstellung eines späteren Vermögensverfalls per Arrestbeschuss (Sperrung Ihrer gesamten Konten,</P> <p> so dass eine Verfügung nicht mehr möglich ist</P> <p>- Ladung zur Beschuldigtenvernehmung.</P> <p>Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.</P> <p>Hierfür stehen wir Ihnen beim Erstkontakt unverbindlich und im weiteren Verlauf vertrauensvoll zur Verfügung.</P> <p>Nachfolgend werden einzelne Kernbereiche unserer Verteidiger bzw. Strafverteidiger - Tätigkeit aufgeführt:</P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 12pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">vorläufige Festnahme oder Verhaftung wegen Haftbefehl und Haftprüfung</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 12pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Durchsuchung durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft per Durchsuchungsbeschluss</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 12pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 12pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur Rückgewinnungshilfe oder Sicherung Vermögensverfalls (Sperrung Ihrer gesamten Konten)</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 12pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Ladung zur Beschuldigtenvernehmung</FONT></FONT> </B> </P> <p>Um eine solch umfassende Anzahl von Tätigkeitsbereichen und Spezialisierungen anzubieten, arbeitet der Rechtsanwalt Schorn, LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht) in Kooperation mit mehreren Rechtsanwälten und Notaren zusammen, damit sowohl Sie als auch wir den Vorteil einer Spezialisierung nutzen können.</P> <p>Mit freundlichen Grüßen</P> <p>Ihr Autor der Informationsseite Rechtsanwalt Strafrecht Berlin und Hamburg</P> <p>Rechtsanwalt und Fachanwalt Ulrich Schorn, LL.M.</P> <p>Sitemap:</P> <p>- Rechtsanwalt allgemeines Strafrecht Berlin und Hamburg</P> <p>- Verteidiger Strafrecht Berlin und Hamburg</P> <p>- Strafverteidiger im Strafrecht Berlin und Hamburg</P> <p>- Verteidiger Steuerstrafrecht Berlin und Hamburg</P> <p>- Strafverteidiger Steuerrecht Berlin und Hamburg</P> <p>Impressum:</P> <p>Inhaltliche Gestaltung: Anwalt Ulrich Schorn, Lietzenburger Straße 99, 10707 Berlin, Tel.: 030 / 411 09 666, Fax: 030 / 417 18 694, e-mail: info@kanzlei-schorn.de.</P>

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