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2012 © Ulrich Schorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Wir übernehmen strafrechtliche Mandate in allen Fallgestaltungen.

Einerseits kommt es in dem von uns ebenfalls bearbeiteten steuerrechtlichen Bereich oft zu weiteren strafrechtlichen Berührungspunkten im Vermögensbereich (Untreue, Betrug, usw.), oder der wirtschaftsstrafrechtliche Bereich hat Ausflüsse in den steuerrechtlichen Bereich, so dass damit auch diese Deliktsverflechtungen in die Rubrik (Allgemeines) Strafrecht fallen. In diesen Konstellationen liegt die Ermittlungshoheit ausschließlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Gegebenenfalls greift diese dann bei entsprechenden Sachgebietsverpflechtungen im Wege der Amtshilfe auf die Sachkompetenz des Finanzamts für Strafsachen (Sonderermittlungsbehörde bei Steuerstrafsachen) zurück.

Andererseits ist der übrige von uns bearbeitete Bereich des Strafrechts so vielfältig, dass im Rahmen dieser Seite allenfalls eine exemplarische Darstellung möglich ist. Im allgemeinen Strafrecht liegt die Ermittlungshoheit ebenfalls wieder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Auch sind die Konstellationen, in denen Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, sehr vielfältig.

Zu nennen sind:
 

vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls nach §§ 112 f. StPO (Untersuchungshaft / U-Haft),
 

Durchsuchung Ihres Hauses / Wohnung nach §§ 102 f. StPO durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft per Durchsuchungsbeschluss (bei Gefahr im Verzug auch ohne Beschluss) und damit einhergehender Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO von Gegenständen zur Beweissicherung,
 

Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur sog. vermögensrechtlichen “Rückgewinnungshilfe”, oder Sicherstellung eines späteren Vermögensverfalls per Arrestbeschuss (Sperrung Ihrer gesamten Konten, so dass eine Verfügung nicht mehr möglich ist),
 

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung.
 

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Hierfür stehen wir Ihnen beim Erstkontakt unverbindlich und im weiteren Verlauf vertrauensvoll zur Verfügung.

 

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