RECHTSANWALT STRAFRECHT BERLIN RECHTSANWALT STRAFRECHT HAMBURG Strafverteidiger Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Verteidiger Strafrecht Berlin, Strafrecht Strafverteidiger Berlin und Hamburg Willkommen auf der Informationsseite zum Strafrecht der Kanzlei Schorn Berlin und Hamburg Auf dieser Seite erwarten Sie Informationen zum Strafrecht. Der von uns bearbeitete Bereich des Strafrechts ist jedoch so vielfältig, dass im Rahmen dieser Seite allenfalls eine exemplarische Darstellung möglich ist. Im allgemeinen Strafrecht liegt die Ermittlungshoheit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Auch sind die Konstellationen, in denen Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, sehr vielfältig. Zu nennen sind: - vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls nach §§ 112 f. StPO (Untersuchungshaft / U-Haft - Durchsuchung Ihres Hauses / Wohnung nach §§ 102 f. StPO durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft per Durchsuchungsbeschluss (bei Gefahr im Verzug auch ohne Beschluss) und damit einhergehender Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO von Gegenständen zur Beweissicherung - Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur sog. vermögensrechtlichen Rückgewinnungshilfe, oder Sicherstellung eines späteren Vermögensverfalls per Arrestbeschuss (Sperrung Ihrer gesamten Konten, so dass eine Verfügung nicht mehr möglich ist - Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Hierfür stehen wir Ihnen beim Erstkontakt unverbindlich und im weiteren Verlauf vertrauensvoll zur Verfügung. Nachfolgend werden einzelne Kernbereiche unserer Verteidiger bzw. Strafverteidiger - Tätigkeit aufgeführt: vorläufige Festnahme oder Verhaftung wegen Haftbefehl und Haftprüfung Durchsuchung durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft per Durchsuchungsbeschluss Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur Rückgewinnungshilfe oder Sicherung Vermögensverfalls (Sperrung Ihrer gesamten Konten) Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Um eine solch umfassende Anzahl von Tätigkeitsbereichen und Spezialisierungen anzubieten, arbeitet der Rechtsanwalt Schorn, LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht) in Kooperation mit mehreren Rechtsanwälten und Notaren zusammen, damit sowohl Sie als auch wir den Vorteil einer Spezialisierung nutzen können. Mit freundlichen Grüßen Ihr Autor der Informationsseite Rechtsanwalt Strafrecht Berlin und Hamburg Rechtsanwalt und Fachanwalt Ulrich Schorn, LL.M. Sitemap: - Rechtsanwalt allgemeines Strafrecht Berlin und Hamburg - Verteidiger Strafrecht Berlin und Hamburg - Strafverteidiger im Strafrecht Berlin und Hamburg - Verteidiger Steuerstrafrecht Berlin und Hamburg - Strafverteidiger Steuerrecht Berlin und Hamburg Impressum: Inhaltliche Gestaltung: Anwalt Ulrich Schorn, Lietzenburger Straße 99, 10707 Berlin, Tel.: 030 / 411 09 666, Fax: 030 / 417 18 694, e-mail: info@kanzlei-schorn.de.
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